Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Betreuung

Um eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch zu nehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die zu betreuende Person bedarf einer dauerhaften Unterstützung durch eine andere Person.
  • Zwischen der zu betreuenden Person und der Betreuungskraft muss ein Betreuungsverhältnis (Werkvertrag) vorliegen.
  • Der Betreuungskraft muss für die Dauer der Arbeitsperiode ein eigenes Zimmer oder ein abgetrennter Schlafplatz zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Betreuungskraft muss die Möglichkeit haben Bad und Küche mitzubenützen.
  • Die Betreuungskraft muss bei der zu betreuenden Person mit dem Nebenwohnsitz gemeldet werden.
  • Die zu betreuende Person verpflichtet sich die Post für die Betreuungskraft entgegenzunehmen.

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Montag bis Freitag: 9-18 Uhr, Samstag: 9-13 Uhr